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Berliner Verwaltungsgericht verteidigt sich gegen Vorwürfe Gregor Gysis

Archivmeldung vom 24.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Berliner Verwaltungsgericht verteidigt sich gegen Vorwürfe Gregor Gysis, es habe im Zusammenhang mit dem Prozess um Stasi-Unterlagen zu dessen früherem Mandanten Robert Havemann "rechtsstaatlich indiskutabel" gehandelt.

Der Sprecher des Gerichts, Stephan Groscurth, bezeichnete Gysis Kritik, das Gericht habe trotz dessen anwaltlicher Schweigepflicht öffentlich verhandelt und das Urteil von 2006 im Internet veröffentlicht, gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" als "absurd". "Die Veröffentlichung von Urteilen ist ein Gebot rechtsstaatlicher Transparenz", sagte Groscurth. Zudem sei damals der Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen, Gysi habe dies aber nicht beantragt. Journalisten oder Zuschauer seien nicht anwesend gewesen, als die Dokumente erörtert worden seien. Groscurth wies Vorwürfe zurück, die Richter hätten Gysi zu einer Straftat aufgefordert, als sie im Verfahren seine anwaltliche Handakte zu Havemann verlangt hätten. "Das Gericht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht, den Sachverhalt zu ermitteln." Dies könne keine Straftat sein, sagte der Sprecher, zumal es sich um eine informelle Bitte ohne Androhung von Ordnungsmitteln gehandelt habe. Gysi habe sich durch die Rücknahme seiner Berufung   selbst die Möglichkeit genommen, das Urteil durch eine höhere Instanz prüfen zu lassen. Nach Informationen des Tagesspiegels hat Gysi die Berufung auch deshalb zurückgezogen, weil er befürchten musste, dass ihn das Berliner Oberverwaltungsgericht nach der Aussage eines erst kürzlich benannten Zeugen als "Mitarbeiter" der Stasi nach dem Stasi-Unterlagengesetz eingestuft hätte. Bisher war er nach dem Gesetz als unbeteiligter "Dritter" eingestuft worden. Dies hätte eine Rolle bei der Abwägung gespielt, ob Akten herausgegeben und veröffentlicht werden dürfen.

Quelle: Der Tagesspiegel

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