Schönheits-OPs bei Jugendlichen sollen verboten werden
Archivmeldung vom 03.12.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtSchönheits-Operationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund sollen nach dem Willen von Union und SPD verboten werden. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe) haben sich beide Seiten bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, ein entsprechendes Verbot in dem für das nächste Jahr geplanten Präventionsgesetz zu verankern.
Das Vorhaben taucht in dem am vergangenen Mittwoch unterschriebenen Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf. Das Verbot wurde jedoch von den Gesundheitspolitikern informell vereinbart, als es um die Inhalte des Präventionsgesetzes ging. Nach früheren Angaben der Union werden rund zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe an unter 20-Jährigen durchgeführt. Bisher reicht in Deutschland selbst für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Ein medizinischer Grund für eine Schönheits-OP liegt zum Beispiel vor, wenn die Betroffenen auf Grund ihres Aussehens massive seelische Probleme haben. Begründet wären plastisch-chirurgische Eingriffe des Weiteren zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder bei der Behandlung von Verbrennungsfolgen. Piercings oder Tätowierungen bei Minderjährigen sollen auch nach einem Verbot von Schönheits-OPs erlaubt bleiben.
Beide Parteien wollen zudem alle Patienten im Bereich der Schönheits-Chirurgie besser vor einer unqualifizierten Behandlung bewahren. Dazu soll der Begriff der kosmetischen Chirurgie und die dafür notwendige fachärztliche Ausbildung genau definiert und die Berufsbezeichnung geschützt werden. Bisher kann in Deutschland jeder zugelassene Arzt Schönheits-Operationen auch ohne eine entsprechende Weiterbildung anbieten.
Union und SPD hatten bereits Ende 2007 während der letzten großen Koalition einen Vorstoß unternommen, um Teenager vor den Gefahren von Schönheits-Operationen zu schützen. Am Ende kam es jedoch unter anderem aus Zeitgründen nicht mehr zu einer Gesetzesinitiative. Einen weiteren Versuch startete die Union im vergangenen Jahr während der Regierungszeit mit der FDP. Die Liberalen stoppten die Pläne jedoch.
Oberster Arzneimittelprüfer übt scharfe Kritik am Koalitionsvertrag
Der oberste Arzneimittelprüfer Deutschlands, Jürgen Windeler, hat den Koalitionsvertrag von Union und SPD heftig kritisiert. Es sei nicht im Interesse der Patienten, die Nutzenbewertung für diejenigen Medikamente aufzugeben, die bereits auf dem Markt erhältlich sind, sagte der Chef des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) der "Berliner Zeitung".
Anders als von der Politik suggeriert, gehe es hier schließlich nicht nur darum, durch eine Senkung der Medikamentenpreise Geld einzusparen. "Vielmehr brauchen wir die Bewertung, um erstmals feststellen zu können, ob die vielen zigtausend Arzneimittel auf dem deutschen Markt überhaupt einen Nutzen für die Patienten haben." Es sei längst überfällig, diese Überprüfung systematisch anzugehen.
"Wir müssen im Interesse der Patienten in der Lage sein, die Spreu vom Weizen zu trennen. Welche Medikamente sind schlecht, welche helfen besser als andere?" Diese Transparenz fehle bisher, beklagte der Institutsleiter. Die Nutzenbewertung patentgeschützter Medikamente, vorgenommen vom IQWIG, hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung eingeführt. Damit wurde das bisherige Preismonopol der Pharmaindustrie gebrochen.
Die Bewertung ist Grundlage für Preisverhandlungen der Krankenkassen mit der Industrie. Diese Methode wird zwar vorrangig bei neuen Medikamenten angewendet, sie sollte sukzessive aber auch auf bereits erhältliche Präparate ausgeweitet werden. Das soll nun gestoppt werden. Im Gegenzug wollen Union und SPD von der Pharmaindustrie weiterhin hohe Rabatte verlangen. Beide Parteien erklärten unter anderem, die Nutzenbewertung bei alten Arzneimitteln sei kompliziert und daher zu aufwendig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur