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Bundestag will Transparenzregeln für Nebeneinkünfte der Abgeordneten wieder ändern

Archivmeldung vom 26.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nur einen Tag, nachdem der ehemalige Innenminister Otto Schily (SPD) zu einer Strafe von rund 22.000 Euro verdonnert wurde, weil er seine Anwaltshonorare gegenüber dem Bundestagspräsidium nicht konkret angegeben hat, verständigte sich nach Informationen des Tagesspiegel die Rechtsstellungskommission des Bundestages am Donnerstag darauf, das Regelwerk zur Offenlegung von Nebeneinkünften erneut zu überprüfen.

 Vorerst soll sich diese Überprüfung zwar nur auf praktische Details konzentrieren. So soll Freiberuflern erspart bleiben, den Lieferanten ihrer Büromöbel zu nennen, obwohl auch das - streng genommen - ein Vertragspartner ist, den Abgeordnete nach den Durchführungsbestimmungen offenzulegen haben. Erwartet wird allerdings, dass sich die Kommission noch vor der Sommerpause auch mit grundlegenderen Fragen befassen wird.

So musste sich das Bundestagspräsidium bereits mit einem Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskammer auseinandersetzen. Darin heißt es, Rechtsanwälten sei es "nur möglich, anonymisierte Angaben über die Vergütung eines einzelnen Mandanten zu machen, wenn die Gefahr einer Deanonymisierung ausgeschlossen ist". Darauf hatte sich auch Schily berufen, als er sich weigerte, die konkreten Honorarsummen für seine Mandanten zu nennen: Wenn Anwälte nur wenige Mandanten haben, kann deren Anonymität nicht mehr gewährleistet werden, auch, wenn der Abgeordnete die Mandantschaft nur mit Ziffern und der konkreten Honorarsumme benennen muss.

Quelle: Der Tagesspiegel

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