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Berlins Wirtschaftssenator will Aufsichtsratsposten an Staatssekretäre abtreten können

Archivmeldung vom 03.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Schwarz (2021)
Stephan Schwarz (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlins Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos, für SPD) spricht sich dafür aus, Aufsichtsratsmandate in landeseigenen Betrieben an Staatssekretäre statt Senatoren zu vergeben. Angesichts der Vielzahl der Mandate sei es "sinnvoll, die rechtliche Voraussetzung für eine direkte Mandatsausübung auch durch Staatssekretäre zu schaffen", teilte er dem "Tagesspiegel" mit.

Dafür wäre eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes erforderlich. Es sieht vor, dass Senatsmitglieder die Posten bekleiden müssen. Bisher war es üblich, dass der Wirtschafts- oder Finanzsenator den Aufsichtsratsvorsitz bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), Berliner Stadtreinigung (BSR) und Berliner Wasserbetrieben (BWB) übernimmt.

Schwarz erklärte, es sei "folgerichtig", dass er in die Kontrollgremien der drei Unternehmen einziehen werde. Allerdings blieb offen, wann das geschehen soll. Wegen der "anspruchsvollen und zeitaufwendigen Aufsichts- und Kontrollpflichten" werde es die Möglichkeit einer Vertretung durch die Staatssekretäre geben, teilte Schwarz zudem mit. "Inwiefern davon Gebrauch gemacht wird, wird sich erst im Verlauf der tatsächlichen Gremienarbeit zeigen."

Schwarz ist ein Quereinsteiger in die Politik. Zuvor war er Geschäftsführender Gesellschafter der Gebäudereinigungsfirma GRG mit fast 4000 Beschäftigten. Mit der Ernennung zum Wirtschaftssenator am 21. Dezember 2021 schied er aus der Geschäftsführung des Familienunternehmens aus, ist aber weiterhin Eigentümer.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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