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Kinderschutzbund fordert mehr Geld für Sorgentelefone

Archivmeldung vom 30.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Konstantin Gastmann / pixelio.de
Bild: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Der Deutsche Kinderschutzbund hat zum Internationalen Gedenktag der Verschwundenen mehr finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kinder- und Jugend-Sorgentelefone gefordert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers: "Kinder brauchen Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte - dann reißen sie nicht aus." Bundesweite Beratungstelefone, wie die "Nummer gegen Kummer" (unter der kostenlosen Telefonnummer 116111), seien seit Jahren überlastet.

"Von Kindern hören wir immer wieder, dass es schwer ist, durchzukommen, weil ständig besetzt ist", sagte Hilgers. Der Kinderschutz-Präsident forderte: "Wir brauchen mehr Büros und mehr Geld, um ehrenamtliche Beraterinnen und Berater ausbilden zu können." Dazu sei mehr finanzielle Unterstützung vom Bund nötig.

Laut Jahresbericht nahm das Kinder- und Jugendtelefon der "Nummer gegen Kummer" 2015 genau 494.525 Anrufe entgegen. Am häufigsten ging es dabei um Gesundheit, Sexualität, Liebe, Probleme in der Familie und die Schule.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes ist die Zahl der vermissten Kinder bis 14 Jahre in Deutschland seit Jahren relativ stabil. 2013 wurden 6200 Kinder vermisst, 2014 waren es mit 7177 Kindern etwas mehr, 2015 sank die Zahl wieder auf 6297. Kinderschutzpräsident Hilgers warnte aber: "Da es in Deutschland wegen der demografischen Entwicklung immer weniger Kinder gibt und die Zahlen hoch bleiben, bedeutet das eine relative Steigerung."

Fast alle Fälle (laut Statistik 98 bis 100 Prozent) können aufgeklärt werden, weil die ausgerissenen Kinder meist in die Familie zurückkehren. Bei wenigen Fällen handelt es sich um Kindesentziehung im Streit um das Sorgerecht oder auch Straftaten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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