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Sachsen will weniger Bewegungsfreiheit für entlassene Sexualstraftäter

Archivmeldung vom 16.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Peter Reinäcker  / pixelio.de
Bild: Peter Reinäcker / pixelio.de

Die Bewegungsfreiheit von Sexual- und Gewaltverbrechern könnte massiv eingeschränkt werden. Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) strebt eine Gesetzesänderung an: Sexverbrechern soll es künftig verboten werden, sich nach Ende der Gefängnisstrafe in der Umgebung ihrer früheren Opfer aufzuhalten, berichtet der "Spiegel". Kommende Woche will Martens auf der Justizministerkonferenz der Länder in Halle (Saale) den Entwurf vorstellen. In dem internen Papier heißt es, die bisherigen Maßnahmen zum Opferschutz griffen zu kurz.

Zwar können Richter schon jetzt Kontaktverbote erteilen, allerdings nur, wenn zu befürchten ist, dass der Verurteilte erneut zuschlage. Nach dem Willen Sachsens müssten sich Sexualstraftäter von ihren Opfern fernhalten – egal, ob von ihnen weiter Gefahr ausgeht. Martens kann bei seiner Initiative mit breiter Zustimmung rechnen: Acht Länder haben bereits Unterstützung signalisiert, darunter Nordrhein- Westfalen und Bayern.

Unter Rechtsgelehrten ist dies jedoch umstritten. Der Hamburger Verfassungsrechtler Michael Krugmann wirft dem Justizminister "Betroffenheitspolitik" vor. Die Regierenden ließen sich von Extremfällen zu einem Gesetz hinreißen, das die Rechte des Täters einschränke.

Das Konzept Sachsens kollidiert mit Artikel 11 des Grundgesetzes, der jedem Bürger die freie Wohnortwahl zubilligt. Joachim Renzikowski, Strafrechtler aus Halle, sagt schon jetzt erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes voraus. "Wie soll kontrolliert werden, ob sich der Verurteilte auch an das Gebot hält?"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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