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Niedersächsischer Verfassungsschutz: Können Anschlag nicht ausschließen

Archivmeldung vom 11.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung der Salafisten in Deutschland ist nach Aussage von Niedersachsens Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger nicht zu leisten. Im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte sie: "Die Sicherheitsbehörden tun alles in ihrer Macht stehende, um die Gefahr so klein wie möglich zu halten. Letztlich können wir aber nicht ausschließen, dass es in Deutschland oder Niedersachsen zu einem Anschlag kommt."

Allein in Niedersachsen zähle der Verfassungsschutz 730 Salafisten, darunter etwa 20 Prozent, die Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele befürworteten.

In Richtung Bundesamt für Verfassungsschutz sagte die Chefin der Landesbehörde: "Wir brauchen eine Bundesbehörde, die zentral Auswertungen vornimmt und die bei länderübergreifenden Gefährdungslagen die Federführung übernimmt." Diese Funktion habe das Bundesamt unter Leitung von Präsident Hans-Georg Maaßen ungeachtet der bundesweiten Diskussion um die Schaffung einer Zentralstelle bereits jetzt. "In Einzelfällen schöpft die Bundesbehörde ihre Möglichkeiten nicht immer aus", so Brandenburger.

Eine Überwachung von Kindern jünger als 14 Jahre lehnte die Amtschefin unterdessen ab. "Radikalisierte Kinder sind bisher eine Ausnahmeerscheinung", sagte Brandenburger. Eine Sicherheitslücke bestehe nicht, weil die Polizei zur Abwehr einer konkreten Gefahr eingreifen dürfe. Brandenburger: "Stellen wir als Verfassungsschutz fest, dass das Kindeswohl in einem radikal-salafistischen Elternhaus gefährdet ist, darf auch der Verfassungsschutz vorliegende Erkenntnisse einschließlich personenbezogener Daten über Minderjährige oder deren Eltern an die Jugendämter übermitteln."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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