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Union bedauert Urteil zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

Archivmeldung vom 31.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Günter Krings (2020)
Günter Krings (2020)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren. "Die heutige Entscheidung ist bitter für die Angehörigen von Mordopfern", sagte er der "Welt".

"Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit stärker gewichtet hätte." Es sei zu befürchten, dass die Entscheidung auch negative Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegsverbrechen haben werde: "Jetzt werden deutsche Staatsanwälte noch vorsichtiger werden, ob sie beispielsweise ein russisches Kriegsverbrechen bei uns zur Anklage bringen, wenn hier nicht alle Beweismittel aus dem Kriegsgebiet optimal verfügbar oder erreichbar sind", sagte Krings.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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