Friedrich entlässt Verfassungsschutzpräsident Fromm
Archivmeldung vom 02.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat den Chef des Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, auf sein Gesuch hin entlassen. Das teilte ein Sprecher am Montag in Berlin mit. Der Minister habe zum Ende des Monats um seine Entlassung gebeten, hieß es zunächst aus Sicherheitskreisen. Damit ziehe Fromm die Konsequenzen aus den Pannen bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) sowie die jüngst bekannt gewordene Vernichtung brisanter Akten von Verfassungsschützern im Zusammenhang mit der NSU.
Zunächst war nicht klar, ob Friedrich dem Entlassungsgesuch nachkommt. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung soll bereits Alexander Eisvogel als möglicher Nachfolger im Gespräch sein. Der studierte Jurist ist seit Mai 2010 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln.
Am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden dass der Verfassungsschutz wenige Tage nach Bekanntwerden der Zusammenhänge zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) am 11. November 2011 brisante Akten zur Operation "Rennsteig" vernichtet hat.
Grünen-Politiker Ströbele nennt Fromms Rücktritt konsequent
Der Berliner Grünen-Politiker Christian Ströbele hat den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Heinz Fromm als "konsequent" bezeichnet. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat schwere Fehler gemacht und Schuld auf sich geladen. Deshalb ist es konsequent, wenn Präsident Heinz Fromm um die Versetzung in den Ruhestand bittet. Er trägt mindestens die politische Verantwortung", sagte Ströbele der "Welt" (Dienstagausgabe).
Ströbele, der auch Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist, sagte, ob Fromm persönlich Fehler gemacht habe, wolle der NSU-Untersuchungsausschuss am Donnerstag in einer Zeugenvernehmung herausfinden. "Ich erwarte, dass Herr Fromm kommt." Ströbele sieht noch weitere Probleme auf den Verfassungsschutz zukommen: "Die jetzt bekannt gewordene Vernichtung von sieben Akten zur Operation "Rennsteig" ist nicht einmal das schlimmste Versagen des Bundesamtes. Schwerer wiegt, dass der Dienst sich ab 2003 offenbar nicht mehr ausreichend um das NSU-Trio gekümmert hat." Damals seien die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Beate Z., Uwe M. und Uwe B. angeblich verjährt gewesen. In dieser Situation hätte sich das Amt aber um diese Gefährder besonders kümmern müssen. Stöbele: "Gerade das ist Aufgabe des Verfassungsschutzes."
Quelle: dts Nachrichtenagentur