Innenministerium kippt Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen
Archivmeldung vom 26.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie geplante Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde nach mehreren Treffen des Bundesinnenministeriums und des Kanzleramts mit Verbänden der Immobilienwirtschaft fallen gelassen.
Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, über die "nd.DerTag" am Dienstag berichtet, trafen sich Regierungsvertreter bei fünf Anlässen 13 Mal mit Vertretern der Immobilienlobby, nachdem im Juni ein Referentenentwurf des Ministeriums für Baulandmobilisierungsgesetz vorgelegt wurde.
In diesem Entwurf war noch eine Beschränkung vorgesehen. "Die Regelung führt einen Genehmigungsvorbehalt ein, um den zuständigen Stellen zu ermöglichen, negative Auswirkungen von Umwandlungen auf den Mietwohnungsmarkt zu begrenzen", hieß es damals. Mieter würden so vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt.
In einem zweiten Entwurf von Ende September ist diese Beschränkung nicht mehr vorhanden. "Entgegen der Versprechen der Bundesregierung auf dem Wohngipfel 2018, die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu begrenzen, gibt sie wieder dem Druck der Immobilienlobby nach", erklärte dazu die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, gegenüber "nd.DerTag".
Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)