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Innenministerium kippt Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen

Archivmeldung vom 26.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)

Foto: Pixman
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die geplante Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde nach mehreren Treffen des Bundesinnenministeriums und des Kanzleramts mit Verbänden der Immobilienwirtschaft fallen gelassen.

Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, über die "nd.DerTag" am Dienstag berichtet, trafen sich Regierungsvertreter bei fünf Anlässen 13 Mal mit Vertretern der Immobilienlobby, nachdem im Juni ein Referentenentwurf des Ministeriums für Baulandmobilisierungsgesetz vorgelegt wurde.

In diesem Entwurf war noch eine Beschränkung vorgesehen. "Die Regelung führt einen Genehmigungsvorbehalt ein, um den zuständigen Stellen zu ermöglichen, negative Auswirkungen von Umwandlungen auf den Mietwohnungsmarkt zu begrenzen", hieß es damals. Mieter würden so vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt.

In einem zweiten Entwurf von Ende September ist diese Beschränkung nicht mehr vorhanden. "Entgegen der Versprechen der Bundesregierung auf dem Wohngipfel 2018, die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu begrenzen, gibt sie wieder dem Druck der Immobilienlobby nach", erklärte dazu die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, gegenüber "nd.DerTag".

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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