Koalition plant Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege
Archivmeldung vom 06.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttUnion und SPD wollen einen Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz einführen. Das geht aus einem gemeinsamen Antragsentwurf hervor, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Bei der Kurzzeitpflege geht es um befristeten Aufenthalt im Pflegeheim, beispielsweise, wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen.
Die Kurzzeitpflege oder sogenannte Verhinderungspflege ist auch eine Entlastung für Familien, die einen Angehörigen dauerhaft pflegen. Dank der Möglichkeit, Pflegebedürftige für einige Wochen in professionelle Betreuung zu geben, können zum Beispiel auch Pflegende in den Urlaub fahren. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart; eine Stärkung der Einrichtungen also, die alte und kranke Menschen für einige Stunden aufnehmen.
Bislang sind insbesondere die Kurzzeit-Plätze in Deutschland rar, denn die Finanzierung dieser Angebote ist nicht auskömmlich. Laut dem Papier wollen die Regierung sfraktionen deshalb eine "wirtschaftlich tragfähige Vergütung" stärken und außerdem Mittel dafür bereitstellen, dass Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt erst einmal ins Pflegeheim gehen, dort auch bei der Organisation ihrer späteren Wohnsituation unterstützt werden. Der Antrag sieht vor, dass neben den Pflegekassen auch die Bundesländer die Verantwortung dafür tragen, dass es genug Plätze gibt. "Sie sollen Einsparungen, die sich aus der Einführung der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ergeben haben, zum Aufbau der Pflegeinfrastruktur nutzen", heißt es. "Der Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz soll dazu beitragen, den Ausbau von Kurzzeitpflegeangeboten flächendeckend zu gewährleisten".
Quelle: dts Nachrichtenagentur