Staatsrechtler kritisiert Schily wegen Weigerung, Angaben über Nebentätigkeit zu machen
Archivmeldung vom 24.10.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Prozessbevollmächtigte von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, hat den früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wegen dessen Weigerung kritisiert, Angaben über seine Nebentätigkeiten zu machen. "Dass Schily sich weigert, Angaben zu machen, ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Das Urteil ist ganz klar bindend. Schilys
Verhalten ist für einen ehemaligen Verfassungsminister erstaunlich.
Aber es passt zu seinem Charakter." Battis hatte Lammert im
Rechtsstreit um das Abgeordnetengesetz vertreten, das das
Bundesverfassungsgericht im Juli für rechtmäßig erklärt hatte und das
Parlamentarier verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte anzuzeigen. Der
SPD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Peter Danckert nahm Schily
hingegen in Schutz: "Otto Schily ist ein ausgezeichneter Jurist. Er
wird seine Gründe haben. Im Übrigen korrespondieren Dutzende von
Abgeordneten mit dem Bundestagspräsidenten. Das liegt daran, dassdas
Abgeordnetengesetz erhebliche Defizite aufweist. Daran hat sich durch
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert. Dass wir
nicht über unsere Mandatsverhältnisse reden, gilt ohne Einschränkung.
Sonst muss man die Strafprozessordnung ändern." Danckert hatte als
einer von mehreren Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetz geklagt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, unterhielt Schily zwischen März und
September 2007 einen juristischen Beratervertrag mit dem
Siemens-Konzern, den er sich dem Vernehmen nach mit 140000 Euro
vergüten ließ und über den er Lammert nicht informierte. Einer
Aufforderung des Bundestagspräsidenten, sich zur Sache zu äußern, kam
Schily bis gestern nicht nach.
Quelle: Pressemitteilung Kölner Stadt-Anzeiger