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Piratenpartei: Stoppt die "freiwillige Vorratsdatenspeicherung"!

Archivmeldung vom 09.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Plakat der Piratenpartei  (Symbolbild)
Plakat der Piratenpartei (Symbolbild)

Foto: MichaelSchoenitzer
Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Obwohl Gerichte die Vorratsspeicherung aller Telefon-, Handy- und Internetverbindungen und Standortdaten ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter diese trotzdem tagelang von jedem Kunden.

Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die rückverfolgbare Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang freiwillig auf Vorrat gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Dies ergibt sich aus Unterlagen, deren Herausgabe der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer von der Bundesnetzagentur verlangt hat [1].

Breyer warnt vor den Konsequenzen dieser "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung": "Kommunikations-Metadaten machen uns nackt. Sie enthüllen unser Privat- und Intimleben und können selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Andererseits sind sie fehleranfällig. Ihre begrenzte Aussagekraft führt immer wieder zu falschen Verdächtigungen im Hinblick auf Straftaten und zu Massenabmahnungen der Unterhaltungsindustrie."

Breyer verlangt von den Unternehmen, ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" einzustellen und die Datenspeicherung auf besondere Anlässe (z.B. gemeldete Störungen) zu beschränken. Der Abgeordnete warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten [2].

Hintergrund: Offiziell begründen die Anbieter ihre "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" mit der "Störungserkennung". Tatsächlich werden diese Daten aber auf Anforderung an Strafverfolger, Geheimdienste und Abmahnkanzleien weitergegeben. Die Zugriffshürden auf für Geschäftszwecke gespeicherte Daten sind geringer als im Gesetz zur verpflichtenden, wochenlangen Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.

Fußnoten: [1] http://ots.de/q90NiJ

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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