Messenger-Dienste wollen nicht mit Behörden zusammenarbeiten
Archivmeldung vom 19.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Betreiber von sogenannten Messengerdiensten schließen eine Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden zur Strafverfolgung oder Terrorismus-Abwehr aus. Das berichtet die "Welt am Sonntag".
Im Gegensatz zu Telekommunikationsanbietern wie Telekom oder Vodafone sind Messengerdienste wie Whatsapp oder Threema bislang noch nicht gesetzlich verpflichtet, Polizei- oder Verfassungsschutzbehörden bei Ermittlungsverfahren den Zugang zu Kommunikation von Nutzern zu erlauben. "Alle Kommunikation, die über WhatsApp stattfindet, ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. Dies stellt sicher, dass nur Personen, mit der ein User kommuniziert, tatsächlich lesen können, was gesendet wurde", teilte ein Sprecher von WhatsApp, das zu Facebook gehört, der "Welt am Sonntag" mit.
Nicht einmal die Betreiber selbst hätten daher Zugriff auf Chat-Inhalte. "Somit kann WhatsApp diese Inhalte nicht mit Dritten, auch nicht mit Sicherheitsbehörden, teilen." Auch das Schweizer Unternehmen Threema, das eine gleichnamige App zur verschlüsseltes Kommunikation betreibt, schließt eine Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Deutschland aus. "Threema untersteht Schweizer Gesetzgebung und ist nicht zu einer solchen Kooperation verpflichtet", sagte Firmen-Mitbegründer Martin Blatter der "Welt am Sonntag".
Eine entsprechende Gesetzesänderung in Deutschland habe darauf keine Auswirkung. "Eine solche Kooperation würde unseren Grundwerten widersprechen", so Blatter. Die Innenminister aus Bund und Ländern hatten in der vergangenen Woche bei der Innenministerkonferenz in Dresden beschlossen, dass Sicherheitsbehörden zukünftig neben Telefongesprächen und SMS-Verkehr auch Messengerdienste überwachen sollen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur