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Pflege von Angehörigen darf nicht im finanziellen Desaster enden

Archivmeldung vom 27.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

"Für die Angehörigen der Pflegebedürftigen ist der Gesetzentwurf ein Hoffnungsfunke. Wer in der eigenen Familie pflegt, der leistet harte Arbeit. Und dieses Verdienst darf nicht in einem finanziellen Desaster enden", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der aktuellen Debatte über das Angehörigen-Entlastungsgesetz.

"Zusätzlich begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers einen finanziellen Schutzschild für Kinder und Eltern pflegebedürftiger Familienmitglieder vorsieht", so Bauer weiter. Das geplante Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Angehörige erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligt werden können.

Nach Einschätzungen des SoVD sind rund 1,65 Millionen der rund 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland Frauen. Um mehr über die Armutsrisiken pflegender Frauen zu erfahren, hat der SoVD ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse werden im Oktober veröffentlicht. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse will der Sozialverband zielgenaue Hilfsmaßnahmen vorschlagen.

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Der SoVD vereint über 580.000 Mitglieder.

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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