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Arbeitsminister Heil will Hartz-IV-Sonderbedarfe überprüfen

Archivmeldung vom 13.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hubertus Heil Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Hubertus Heil Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner Hartz-IV-Leistungen präzisiert. "Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus", sagte Heil der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Ich rechne zum 1. Januar 2019 damit, dass es dabei zu Erhöhungen kommen wird", sagte Heil. "Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss", erläuterte der Minister. "Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern", kündigte Heil an. Auch bei der von ihm geplanten Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es um einzelne Bestimmungen. "Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können", sagte Heil. "Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir zu einer Vereinheitlichung kommen", betonte der Minister. "Für fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein", sagte der SPD-Politiker.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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