Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten
Archivmeldung vom 16.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder: "Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht."
Lehrieder weiter: "Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.
Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)