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Winkelmeier-Becker: Mittelständler kommen künftig schneller an ihr Geld

Archivmeldung vom 04.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2013)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2013)

Foto: Frank Baquet
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand und die Zahlungskultur in Deutschland. Zahlungsfristen, die marktmächtige Unternehmen ihren Geschäftspartnern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreiben, dürfen in der Regel nicht mehr als 30 Tage betragen. Auch die öffentliche Hand darf sich künftig im Allgemeinen keine Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen einräumen lassen.

Vertragsklauseln, nach denen Handwerker oder andere kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der Vergangenheit an. Wenn wir da auf 30 Tage kommen, ist das ein enormer Fortschritt. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es von herausragender Bedeutung, dass sie nicht in Liquiditätsengpässe kommen.

Wir haben eine insgesamt ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden, die auch den Grundsatz der Vertragsfreiheit berücksichtigt. Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist grundsätzlich auf 60 Tage. Besonderheiten bestimmter Vertragsverhältnisse können zudem auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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