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Bundesrat verabschiedet TKÜV-Novelle ohne Änderungen

Archivmeldung vom 17.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung ohne Änderungen entsprechend dem Entwurf der Bundesregierung verabschiedet. www.datenschutz.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Geändert wird insbesondere die Einbeziehung der Abhörregeln aus den Sicherheitsgesetzen der Länder sowie die Ausdehnung der so genannten Auslandskopf-Überwachung auf alle Betreiber mit internationalen Netzknotenpunkten. An diesen soll künftig die Kommunikation von Nutzern überwacht werden, von denen lediglich ein bestimmter ausländischer Anschluss bekannt ist.

Verfassungsrechtlichen Bedenken der Wirtschaft zu diesen angeblich technisch noch im Inland stattfindenden Überwachungsmaßnehmen von Nutzern im Ausland wollten sich weder Bundesrat noch die Bundesregierung anschließen. Mobilfunkbetreiber müssen zudem künftig Angaben zum Standort des Handys "mit der größtmöglichen Genauigkeit" machen, "die in dem das Mobilfunkgerät versorgenden Netz für diesen Standort üblicherweise zur Verfügung steht".
Nicht alle Streitpunkte wurden geklärt. So soll die Frage, ob eine Handy-Gerätenummer (EMEI) zum Einleiten einer Abhörmaßnahme ausreicht, erst im Rahmen der nun ebenfalls zu überarbeitenden Technischen Richtlinie zur Umsetzung der TKÜV durch die Bundesnetzagentur geklärt werden.

Der Beschluss des Bundesrates wird in der kommenden Woche zur Verfügung stehen.

Quelle: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1656

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