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Bundespräsident ändert Vergabeverfahren für Bundesverdienstkreuze

Archivmeldung vom 19.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverdienstkreuz und Schulterband (Teil der Stufe „Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband“, Theodor-Heuss-Haus)
Bundesverdienstkreuz und Schulterband (Teil der Stufe „Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband“, Theodor-Heuss-Haus)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ändert das Verfahren zur Verleihung von Bundesverdienstkreuzen an Bundestagsabgeordnete. Das berichtet die "Süddeutschen Zeitung" (Wochenendausgabe).

In jeder Legislaturperiode gibt es bislang ein Kontingent an Bundesverdienstkreuzen für Bundestagsabgeordnete. Es wird nach den politischen Mehrheitsverhältnissen im Parlament auf die Fraktionen aufgeteilt. Die Fraktionen dürfen dann entsprechend diesem Kontingent Abgeordnete vorschlagen.

Die Bundestagspräsidentin sammelt diese Listen und reicht sie an den Bundespräsidenten weiter, der letztlich den Genannten das Bundesverdienstkreuz verleiht. Frank-Walter Steinmeier habe entschieden, "die bisherige Praxis anzupassen", teilte das Bundespräsidialamt der SZ auf Nachfrage mit. Steinmeier sei es zwar "weiterhin ein großes Anliegen, besonders verdiente Abgeordnete des Deutschen Bundestages für ihr langjähriges politisches und ehrenamtliches Wirken auszuzeichnen".

Von der nächsten Legislaturperiode an werde aber "das bisherige Vorschlagssystem durch die Fraktionen/die Präsidentin des Deutschen Bundestages für aktive Abgeordnete des Deutschen Bundestages abgeschafft". Dem Bundespräsidenten könnten dann zwar weiterhin "aus der Mitte des Bundestages über die Präsidentin des Deutschen Bundestages begründete Vorschläge unterbreitet werden". Allerdings dürften "dann nur noch ehemalige Parlamentarier vorgeschlagen werden". An der bisher geltenden Praxis hatte es heftige Kritik gegeben.

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hatte der SZ gesagt, ihm erscheine diese Praxis als "ein weiterer Fall von politischer Selbstbedienung und eine Perversion des Sinnes von Verdienstorden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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