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Justizministerin will strenger gegen Beleidigungen vorgehen

Archivmeldung vom 13.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Politiker sind immer öfters erschrocken von Aggressivität von anderen gegen sich selbst - Kann es da blausible Gründe dafür geben? (Symbolbild)
Politiker sind immer öfters erschrocken von Aggressivität von anderen gegen sich selbst - Kann es da blausible Gründe dafür geben? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vor dem Hintergrund verstärkter Attacken auf Kommunalpolitiker will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Beleidigungsparagrafen verschärfen. "Wir müssen feststellen, dass immer mehr Kommunalpolitiker bedroht werden. Sie sagen deshalb immer häufiger: `Das tue ich mir nicht mehr an`."

Weiter sagte sie: "Das dürfen wir nicht hinnehmen. Ich möchte deshalb den Paragraf 188 des Strafgesetzbuches zur üblen Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens ändern", sagte die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag". Die Rechtsprechung beziehe ihn bislang nur auf Bundes- und Landespolitiker.

"Künftig sollen auch Kommunalpolitiker ausdrücklich erfasst werden." Eine über das Internet begangene Beleidigung müsse anders als eine Beleidigung auf zwischenmenschlicher Ebene gewichtet werden. Sie erreiche ein viel größeres Publikum. "Für diese öffentliche Form der Beleidigung streben wir eine Verschärfung des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs an. Die Strafdrohung muss klar zum Ausdruck bringen, dass diese Form der Beleidigung ein größeres Unrecht darstellt als eine nichtöffentliche Beleidigung", sagte Lambrecht der Zeitung.

Angesichts des wachsenden Antisemitismus sagte Lambrecht: "Antisemitische Straftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden. Antisemitische Motive einer Tat können dabei strafschärfend berücksichtigt werden, das ist ganz unstreitig. Die Strafgesetze sind vorhanden, sie müssen aber auch konsequent angewandt werden." Als Vorbild nannte Lambrecht die bayerische Staatsanwaltschaft. Sie habe sich "auf die Fahne geschrieben, dass es bei antisemitischen Straftaten grundsätzlich keine Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld gibt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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