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Verfassungsrechtler fürchtet lange "Regierungslosigkeit" in Thüringen

Archivmeldung vom 11.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Landtag Thüringen (2011)
Landtag Thüringen (2011)

Foto: Ra Boe / Wikipedia
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält bei einer anhaltenden politischen Krise in Thüringen auch ein Eingreifen der Bundesregierung für möglich, sofern das Bundesland seinen Bundespflichten nicht mehr nachkommen kann.

"Sollte es ganz arg kommen und sich alles in die Länge ziehen, könnte es die Landes-Akteure vielleicht beflügeln, auch an die Grundgesetz-Artikel 28 Absatz 3 – Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Bund – und 37 – Bundeszwang – zu denken", sagte Pestalozza dem "Handelsblatt".

Der Bundeszwang ermächtige die Bundesregierung, "mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen etwa durch Weisungen zu treffen, um das Land zur Erfüllung seiner bundesgesetzlichen Bundespflichten anzuhalten", erläuterte der Professor an der Freien Universität Berlin. Ob die Voraussetzungen der einen oder der anderen Bestimmung in Thüringen nach einiger Zeit der "Regierungslosigkeit" gegeben sein könnten, sei allerdings ungewiss. Es gebe keine Präzedenzfälle. Der Verfassungsrechtler setzt darauf, dass die Situation in Thüringen anders geregelt werden könne. "Ich prognostiziere, dass politische Vernunft und Verantwortung, notfalls auch ein mahnendes Wort unseres Bundespräsidenten, dem Thüringer Spuk kurzfristig ein Ende machen werden", sagte Pestalozza dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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