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Ramsauer plädiert für schnelle Änderung des Mindestlohngesetzes

Archivmeldung vom 01.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Ramsauer (März 2012)
Peter Ramsauer (März 2012)

Foto: Norbert Kaiser
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer (CSU), hat bürokratische Belastungen durch das Mindestlohngesetzes beklagt und eine schnelle Novellierung angemahnt. "Das muss sofort korrigiert werden", sagte der CSU-Politiker der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Mit Blick auf die Aufzeichnungspflichten über die Arbeitszeiten von Minijobbern ab 1. Januar 2015 sprach Ramsauer von einem "bürokratischen Chaos" und warnte vor den Folgen. "Die derzeit vorgesehenen Kontrollregelungen führen dazu, dass künftig nicht nur Betriebe, sondern auch Millionen anderer Minijob-Arbeitgeber von Rollkommandos des Zolls mit Kontrollen überzogen und eventuell kriminalisiert werden", erklärte Ramsauer. Das sei das "krasse Gegenteil" der von der Bundesregierung angekündigten Entbürokratisierung.

Zoll will Einhaltung des Mindestlohns ab erstem Tag prüfen

Die deutschen Zollbehörden wollen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 mit vollem Einsatz überprüfen. "Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen", sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, im Gespräch mit "Bild". Es werde Überprüfungen in allen Branchen geben. Bei der Auswahl der Unternehmen werde man "risikoorientiert vorgehen und einen Schwerpunkt auf die Branchen legen, die besonders betroffen sind", sagte Igelmann. Zu den Branchen im Fokus zählt unter anderen das Hotel- und Gaststättengewerbe. Igelmann warnte die Arbeitgeber vor Verstößen gegen den Mindestlohn und kündigte hohe Strafen an: "Das Bußgeld kann im Einzelfall bis zu 500.000 Euro betragen." Bei Verstößen müssen Firmen in Zukunft mit mehrmaligen Prüfungen rechnen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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