BVMW: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz bedroht heimische Mittelständler
Archivmeldung vom 11.09.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas im kommenden Jahr in Kraft tretende Brennstoffemisisonshandelsgesetz (BEHG) stellt viele heimische Mittelständler vor existenzielle Probleme. Die zusätzliche CO2-Bepreisung durch einen nationalen Emissionshandel (nEHS) in den Sektoren Verkehr und Wärme erschwert es immer mehr Betrieben aus allen Branchen, rentabel zu produzieren.
Leidtragende sind in erster Linie wieder mittelständische Unternehmen. Während die europäische und internationale Konkurrenz ohne diese Kostenbelastung produziert, zieht der deutsche Gesetzgeber die Daumenschrauben in der Wirtschaft noch ein Stück weiter an. Angesichts der überwältigenden Herausforderungen, die wir alle zur Bekämpfung der Corona-Krise leisten müssen, ist diese Politik völlig unverständlich. Wieder einmal zeigt sich die Diskrepanz zwischen den wohlwollenden Reden vom Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft und dem tatsächlichen Handeln der Bundesregierung.
Das BEHG ist nach europäischem Vorbild, dem EU-Emission Trading Scheme (EU-ETS), angelegt und soll den übermäßigen Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bepreisen. Im Gegensatz zum BEHG berücksichtigt das EU-ETS jedoch energieintensive Branchen mit einer Ausnahmeregelung, damit eine Abwanderung des jeweiligen Sektors in dritte Länder mit niedrigeren Umweltstandards vermieden wird. Für die deutsche Gesetzgebung fehlt allerdings eine solche Liste.
Der Alleingang der Bundesregierung mit Blick auf das BEHG in der geplanten Form ist für die mittelständischen Unternehmen nicht nur wirtschaftlich brandgefährlich, sondern auch ökologisch mehr als fraglich. Unrentable Produktionsbedingungen in Deutschland drohen zu einer Massenabwanderung der betroffenen Unternehmen in Länder mit ausgewogeneren Naturschutzkriterien zu führen.
Quelle: BVMW (ots)