Steffen Bockhahn: Die Bundesregierung versagt Aufklärung und Grundrechtsschutz
Archivmeldung vom 02.08.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Die Bundesregierung versucht im Überwachungsskandal bisher nur, sich selbst reinzuwaschen, und ist selbst dabei wenig glaubwürdig. Für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht sie keinen Finger krumm", so Steffen Bockhahn, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG), anlässlich der anhaltenden Debatte über die Ausspähaktivitäten von US- und britischen Geheimdiensten und der Warnung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, vor der Aushebelung der Grundrechte.
Bockhahn weiter: "Noch immer steht der Verdacht im Raum, dass jeden Monat 500 Millionen Datensätze allein in Deutschland durch die NSA in enger Zusammenarbeit mit dem britischen GCHQ ausspioniert werden. Das wäre ein inakzeptabler Bruch des Grundgesetzes. Telekommunikationskonzerne, die auch auf deutschem Boden tätig sind wie Vodafone, Level 3 oder Interoute, wirken daran offenbar aktiv mit. Die Bundesregierung lässt sie unbehelligt gewähren.
Es gibt einen wichtigen Zeugen und der heißt Edward Snowden, dessen Aussagen bis heute nicht widerlegt sind. Wenn die Bundesregierung sicherstellen will, dass die Grundrechte in Deutschland respektiert werden, muss sie ihn befragen. Dazu muss Snowden Zeugenschutz bekommen und sicher sein, nicht an die USA ausgeliefert zu werden.
Es besteht aber Grund zu der Annahme, dass die Bundesregierung gar nicht die Absicht hat, die Vorwürfe aufzuklären. Schließlich hat sie mehr als 200 US-Firmen erlaubt und sie durch diverse Begünstigungen auch noch darin gefördert, auf deutschem Boden im Auftrag der US-Army nachrichtendienstlich tätig zu sein, ohne sich dafür zu interessieren, was diese Unternehmen eigentlich genau machen.
Die Kanzlerin hat gesagt, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gelte. Die Bundesregierung aber lässt millionenfachen Grundrechtsbruch zu und leistet direkt oder indirekt Beihilfe dazu. Sie versagt demokratisch. Sie versagt rechtsstaatlich. Sie versagt bürgerrechtlich."
Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)