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Bundesrechnungshof schont Bundestagsfraktionen - Prüfberichte und Rügen zu den Finanzen bleiben unter Verschluss

Archivmeldung vom 05.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Trotz einer entsprechenden Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts weigert sich der Bundesrechnungshof, seine Rügen gegenüber den Fraktionen im Bundestag öffentlich zu machen. Nach einem Bericht des Hamburger Magazins stern hatte der Rechnungshof in den vergangenen Jahren wiederholt "Beanstandungen" zur Verwendung der staatlichen Zuschüsse an die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken und SPD gemacht. Der Bundesrechnungshof bestätigte dem stern, dass er diese Kritikpunkte jedoch anders als bei anderen den Bundeshaushalt betreffenden Mängelrügen nie öffentlich gemacht habe.

1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Rechnungshof sei "verpflichtet", die Verwendung der Fraktionsgelder "regelmäßig nachzuprüfen" und Beanstandungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen, den der Hof jedes Jahr veröffentlicht. Aus Sicht des Rechnungshofes steht es dennoch im eigenen Ermessen, ob Kritik publik gemacht wird oder nicht.

Die Zuschüsse an die Fraktionen betragen pro Jahr mehr als 80 Millionen Euro. Zuletzt hatte der Rechnungshof nach Informationen des stern im Jahr 2008 die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen unter die Lupe genommen.

Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt hatten Vertreter aller Fraktionen im Bundestag im Juni 2013 überdies eine Gesetzesänderung beschlossen, die Einsichtsrechte in Rechnungshofunterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einschränkt. Seit Sommer 2013 sind daher interne Unterlagen der Prüfbehörde generell von der Einsichtnahme ausgeschlossen. Schon zuvor, im März 2013, hatte der stern mit Hinweis auf das IFG Zugang zu den Prüfunterlagen zu den Fraktionsfinanzen beantragt. Er wurde jetzt vom Rechnungshof unter Berufung auf die Gesetzesänderung abgelehnt.

Der Rechtsanwalt und IFG-Experte Christoph Partsch kritisierte die Einschränkung gegenüber dem stern. "Gesetzeszweck des Informationsfreiheitsgesetzes war unter anderem die Wiedergewinnung des Vertrauens der Bürger durch Transparenz", so Partsch: "Wer die Transparenz klammheimlich wieder einschränkt, zerstört mehr als das wiedergewonnene Vertrauen."

Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)

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