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Voßkuhle: Politik hat Urteil zu Sicherungsverwahrung "nicht ernst genug genommen"

Archivmeldung vom 19.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Andreas Voßkuhle / Bild: uni-freiburg.de
Andreas Voßkuhle / Bild: uni-freiburg.de

Bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung kann es nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, "keinen kurzen Prozess" geben. Dafür sei das Thema zu kompliziert.

Den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe (Samstagausgaben) sagte Voßkuhle, gleichwohl könne er "sehr gut" die Verunsicherung in der Bevölkerung nachvollziehen. Das Verfassungsgericht habe bereits 2004 angemahnt, die Sicherungsverwahrung und den Strafvollzug in der Praxis klar zu trennen. Die Politik habe einige Passagen des Urteils "nicht ernst genug genommen", kritisierte Voßkuhle.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Sicherungsverwahrung just mit der Begründung verworfen, dass sie einer Haftstrafe ähnlich sei und wie eine nachträgliche, zusätzliche Strafe wirke. Das aber verstößt gegen das so genannte Rückwirkungsverbot.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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