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CDU/Becker Parteiausschlussverfahren in der Landes-CDU

Archivmeldung vom 18.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das vom CDU-Verband Burgenlandkreis betriebene Parteiausschluss- verfahren gegen den Hotelier Wilfried Becker aus Bad Kösen ist vorerst gescheitert. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe.

Das CDU-Parteigericht in Dessau-Roßlau teilte der Zeitung mit, dass der Antrag abgelehnt wurde und Becker weiterhin Parteimitglied sei. Eine Begründung der Entscheidung liege noch nicht vor.

Becker wurde für die CDU in den Kreistag des Burgenlandkreises und in den Gemeinderat Bad Kösen gewählt. Das Ausschlussverfahren leitet die CDU ein, weil Becker mehrere rechtsextreme Veranstaltungen in dem Hotel "Kurgarten", das er bis 2004 als Geschäftsführer leitete, zugelassen hatte. In den Fokus waren die Vorfälle im Herbst 2007 geraten, als ein Kongress eines NPD-Verlages in dem inzwischen von Beckers Sohn geführten Hotel stattfand.

Eine schriftliche Begründung des Urteils wird voraussichtlich in zwei Wochen vorliegen. Offen ist bis dahin, ob der CDU-Kreisverband Widerspruch einlegen wird. Becker, der seine kommunalen Ämter   während des Verfahrens ruhen ließ, kündigte am Montag an, er wolle seine Arbeit "ab sofort wieder aufnehmen."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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