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Zeitung: Bundesländer gewähren unterschiedlich häufig Duldungen

Archivmeldung vom 10.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Bundesländer gehen mit der Duldung ausreisepflichtiger Ausländer sehr unterschiedlich um. Das zeigt eine Auflistung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aus der die "Welt" zitiert. In Bayern lebten demnach zum 31. Dezember 2016 mit 9.991 geduldeten Ausländern (0,78 auf 1.000 Einwohner) gemessen an der Bevölkerung die wenigsten. Danach folgt Hessen mit 6.512 Geduldeten (1,05 auf 1.000).

Die vergleichsweise meisten Geduldeten lebten den Angaben zufolge in Bremen mit 3.007 Geduldeten (4,48 auf 1.000) und in Nordrhein-Westfalen mit 46.433 Geduldeten (2,6 auf 1.000). Besonders viele waren es auch im drittgrößten Bundesland Baden-Württemberg mit 23.212 Geduldeten (2,13 auf 1.000) und in Berlin (8.885/2,52 auf 1.000).

Von den zum 31. Dezember 2016 bundesweit 207.484 ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschlandwaren insgesamt 153.047 geduldet. Eine Duldung wird einem Ausreisepflichtigen erteilt, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt.

Darunter fallen etwa schwere Erkrankungen, die Sorge für minderjährige Kinder mit Aufenthaltsrecht, aber auch das Fehlen von Passpapieren. Durch eine Duldung wird die Abschiebung vorübergehend bis zum Wegfall des fremd- oder selbstverschuldeten Abschiebungshindernisses ausgesetzt, die Ausreisepflicht bleibt jedoch bestehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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