Birgit Bessin: "Der Vollzug der Ehe mit einer 14-jährigen ist Pädophilie."
Archivmeldung vom 19.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttVerheiratet mit einer 14-jährigen. Für Deutsche ist das undenkbar: Bei sogenannten Flüchtlingen allerdings oft Normalität. Kinderehen sind nach deutschem Recht verboten und auch im Ausland mit Kindern geschlossene Ehen sind sofort und ohne weitere Prüfung ungültig. Bisher. Das Verfassungsgericht könnte diese Regel jetzt aber kippen.
Dazu teilt die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Birgit Bessin, mit: "Das können doch die höchsten deutschen Richter nicht wirklich ernst meinen? Sie prüfen jetzt, ob das Verbot von Kinderehen gegen das Grundgesetz verstößt. Wenn ein Mann ein 14-jähriges - oder im schlimmsten Fall noch jüngeres - Mädel 'heiratet' und seine mittelalterliche Ideologie - in den meisten Fällen vermutlich der Islam - heißt das gut, dann tut mir das in der Seele für das Mädchen leid. Wenn so etwas im Ausland passiert, können wir als Deutsche leider nichts dagegen tun.
Aber sowie sich beide in Deutschland aufhalten, ist dieser unnatürliche Zustand sofort zu beenden. Mit Verlaub: Dazu brauche ich keine Verfassungsrichter. Dazu brauche ich nur den gesunden Menschenverstand. Der Vollzug der Ehe mit einer 14-jährigen ist Pädophilie. Passiert das auf deutschem Staatsgebiet, ist der sogenannte 'Ehemann' sofort festzusetzen und anzuklagen. Für vermeintliche 'Flüchtlinge' werden ständig unsere Gesetze gebrochen. Damit muss endlich Schluss sein. Wer weiß, wie viele dieser im Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland existieren, ohne dass wir es wissen und damit den Kindern durch den Schutz unseres Rechtsstaates helfen können ..."
Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)