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Verfassungsrechtler Degenhart hält neue Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 16.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten neuen Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden intensiven Regulierung für Tabakprodukte wären weitere Beschränkungen nach Ansicht des angesehenen Leipziger Juristen klar verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu Werbezwecken, das sogenannte Sampling. Zudem wäre ein Verbot der Außenwerbung durch Bundesgesetz kompetenzwidrig.

Degenhart betont in seinem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes genießt. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit. Das vorgesehene Verbot der Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Weder könne der Jugendschutz einen generellen Vorrang vor anderen Rechtsgütern beanspruchen, noch erforderten völkerrechtliche Verpflichtungen im Rahmen des Tabakkontrollprotokolls der Weltgesundheitsorganisation WHO ein Verbot der Außenwerbung. Zudem fehle es dem Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der Raucherprävalenz von Kindern und Jugendlichen an der Geeignetheit. Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung, weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein Verbot des Samplings ist keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung ersichtlich. Der Verfassungsrechtsexperte verwies darüber hinaus auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein Verbot der Außenwerbung. Für diesen Bereich bestehe eine konkurrierende Zuständigkeit der Bundesländer, für ortsfeste Außenwerbung ist eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit nicht erforderlich.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf, den Gesetzentwurf noch vor der für Mittwoch geplanten Kabinettsbefassung zurückzuziehen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, die Bundesregierung könne nicht sehenden Auges einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf beschließen. Dies wäre eine eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. "Der Neopuritanismus dieser Bundesregierung findet seine Grenzen in den Grundrechten unserer Verfassung. Totalwerbeverbote passen nicht in eine freiheitliche Rechtsordnung", sagte Mücke am Samstag in Berlin.

Das Gutachten von Prof. Dr. Degenhart und eine Kurzzusammenfassung finden Sie hier: http://zaw.de/zaw/werbepolitik/tabakprodukte/Rechtsgutachten-Tabaktotalwerbeverbot_ProfDrDegenhart.pdf

Quelle: Deutscher Zigarettenverband e.V. (ots)

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