Buschmann plant Ausweitung der Pflichtverteidigung
Ein Pflichtverteidiger soll künftig schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren dabei sein dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.
In Fällen schwerer Kriminalität müssen Beschuldigte einen Verteidiger
haben, der ihnen beisteht und ihre Interessen vertritt. Minister
Buschmann will den Einsatz von Pflichtverteidigern im polizeilichen
Ermittlungsverfahren ausweiten. Bisher musste in diesem frühen Stadium
ein Pflichtverteidiger beantragt werden, künftig soll dessen Einsatz dem
Gesetzentwurf zufolge ab der ersten Vernehmung bei der Polizei die
Regel sein. "Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende
Weichen für das weitere Verfahren gestellt", heißt es in der Begründung
von Buschmanns Gesetzentwurf.
Die Änderung ist Teil eines
Gesetzespakets zur "moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des
Strafverfahrens", das Buschmann am Mittwoch in die Ressortabstimmung der
Bundesregierung gab. Buschmann will darin auch das
Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen, stattdessen sollen
eheähnliche Gemeinschaften geschützt werden. Wer unverheiratet mit einem
Partner oder einer Partnerin zusammenlebt, müsste dann nicht mehr gegen
diese Person aussagen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur