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GdP: Prostitutionsgesetzentwurf "deutliches und richtiges Signal"

Archivmeldung vom 06.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (Juni 2014)
Heiko Maas (Juni 2014)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas in das Bundeskabinett gebrachte Vorschlag zur Bestrafung von Männern, die die Lage einer zur Prostitution gezwungenen Frau ausnutzen, ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) "ein deutliches und richtiges Signal".

Die für Täter und Kunden angedrohten hohen Gefängnisstrafen machten deutlich, dass es sich bei der Zwangsprostitution in keiner Weise um ein Bagatelldelikt handle, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwoch in Berlin. Skeptisch äußerte er sich über die polizeiliche Praxistauglichkeit der Strafrechtsverschärfung. "Dem Kunden muss einwandfrei nachgewiesen werden, dass er nicht wusste oder wissen konnte, eine Zwangsprostituierte aufgesucht zu haben. Das sehe ich als polizeiliche Herausforderung." Gegebenenfalls, so der Gewerkschaftschef, müsse nachjustiert werden. Der durch das Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes bietet dagegen laut der GdP-Bundesfrauengruppe einen tatsächlich besseren Schutz für im Prostitutionsgewerbe tätige Frauen und Männer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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