Elena Roon: Rot-Grün will § 218 vor der Bundestagswahl streichen – Lebensschutz darf keinem politischen Schnellverfahren geopfert werden!
Die rot-grüne Minderheitsregierung versucht, den Schutz ungeborenen Lebens mit einem politischen Trick auszuhebeln. Wenige Wochen vor der Bundestagswahl soll der § 218 durch einen Gruppenantrag mit Stimmen von SPD, Grünen, Linken, dem BSW und Teilen der FDP aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Damit will man Abtreibungen bis zur zwölften Woche legalisieren und politische Fakten schaffen, bevor der Wähler das Wort hat.
Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Elena Roon, verurteilt dieses eilige Manöver scharf: „Das ist ein Angriff auf den Lebensschutz und ein Armutszeugnis für die Demokratie. So ein Gesetzentwurf verdient sorgfältige Diskussion, keine hastige Absegnung im Wahlkampf. Dafür ist der Schutz ungeborenen Lebens zu wichtig! Dieses Vorgehen zeigt: Hier geht es nicht um Verantwortung, sondern um Machtspiele – auf Kosten der Schwächsten.
Die AfD bekennt sich klar zum Schutz des Lebens. Sie setzt sich entschieden gegen die Legalisierung der Tötung ungeborenen Lebens ein. Allein 2022 gab es in Bayern 12.406 Schwangerschaftsabbrüche. Jedes dieser ungeborenen Kinder hätte durch bessere Beratung, Unterstützung und eine Kultur des Lebens gerettet werden können. Wir fordern daher gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Schwangeren und ihren Familien, um Alternativen zur Abtreibung zu schaffen. Der Lebensschutz muss oberste Priorität haben – für die Schwächsten unserer Gesellschaft und für eine lebenswerte Zukunft.“
Quelle: AfD Bayern