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Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Archivmeldung vom 21.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Nicht der Bund, sonder die Länder seien für die Durchsetzung der Familienleistung zuständig, urteilten die Richter. Die Leistung in Höhe von 150 Euro monatlich wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen. Mehr als 455.000 Eltern erhalten derzeit das Betreuungsgeld. Geklagt hatte das Land Hamburg.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) begrüßte das Urteil. "Das Betreuungsgeld hat gerade Frauen mit kleinen Kindern aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen", sagte Dreyer der "Bild" (Mittwoch). "Vor diesem Hintergrund begrüße ich das BVG-Urteil. Es ist klar und deutlich. Das nun eingesparte Betreuungsgeld sollte in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätze investiert werden. Das nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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