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Denkfabrik sieht keine negativen Folgen bei Mindestlohn von 16 Euro

Archivmeldung vom 05.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lohntüte / Bezahlung / Geldscheine (Symbolbild)
Lohntüte / Bezahlung / Geldscheine (Symbolbild)

Bild: Alexandra H. / pixelio.de

Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) 15 Euro Mindestlohn gefordert hat, bringt eine Denkfabrik nun 16 Euro ins Spiel. Laut einer Analyse der Denkfabrik "Dezernat Zukunft", die der "Süddeutschen Zeitung" vorab vorlag, soll ein Mindestlohn in dieser Höhe der deutschen Wirtschaft nicht schaden.

Voraussetzung sei allerdings, dass der Mindestlohn schrittweise erhöht werde. Ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland würde dann mehr verdienen bis als bisher. Eigentlich entscheidet eine Kommission über die Höhe des Mindestlohns, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften in gleicher Zahl vertreten sind. Die Arbeitgeber befürchten einen politischen Mindestlohn, der immer in Wahlkämpfen erhöht wird. In der letzten Verhandlungsrunde der Mindestlohnkommission hatten die Arbeitgeber- die Arbeitnehmervertreter mithilfe der Kommissionsvorsitzenden überstimmt. 

Beschlossen wurde damit eine Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde ab Januar 2024 und auf 12,82 Euro ab Januar 2025. Die Gewerkschaften hatten eine Erhöhung auf 14 Euro angestrebt. Streitpunkt in den Verhandlungen war der Umgang mit der vorangegangenen Erhöhung des Mindestlohns durch die Ampelkoalition auf 12 Euro gewesen - sowie der Umgang mit der Inflation, die deutlicher gestiegen war als die Tarifabschlüsse, an denen sich die Kommission eigentlich orientiert, Schritt halten konnten. Gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten bis November ihre Regelungen zum Mindestlohn so ändern, dass anhand von Indikatoren und Referenzwerten die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns beurteilt wird. Die Richtlinie nennt dabei mehrere Optionen, darunter die Möglichkeit, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen. Das entspricht aktuell mindestens 14 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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