29 Parteien können an Bundestagswahl 2009 teilnehmen
Archivmeldung vom 17.07.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2009 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 8 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen.
Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 21 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2009 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 23. Juli 2009 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen.
Folgende 8 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz - BWG) und müssen deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2009 keine Unterstützungsunterschriften beibringen:
Im 16. Deutschen Bundestag vertretene Parteien: 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), 3. Freie Demokratische Partei (FDP), 4. DIE LINKE (DIE LINKE), 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).
Außerdem folgende Parteien: 7. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU), im Landtag Brandenburg seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit sechs Abgeordneten vertreten; 8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), im Landtag Mecklenburg-Vorpommern seit dessen letzter Wahl am 17. September 2006 mit sechs Abgeordneten und im Sächsichen Landtag seit dessen letzter Wahl am 19. September 2004 mit derzeit acht Abgeordneten vertreten.
Folgende 21 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
1. FAMILIE Familien-Partei Deutschlands
2. DIE VIOLETTEN Die Violetten; für spirituelle Politik
3. CM CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten
4. PBC Partei Bibeltreuer Christen
5. BP Bayernpartei
6. PIRATEN Piratenpartei Deutschland
7. ödp Ökologisch-Demokratische Partei
8. PSG Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
9. Volksabstimmung Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung
10. DKP Deutsche Kommunistische Partei
11. RENTNER Rentner-Partei-Deutschland
12. Die Tierschutzpartei Mensch Umwelt Tierschutz
13. RRP Rentnerinnen und Rentner Partei
14. REP DIE REPUBLIKANER
15. ADM Allianz der Mitte
16. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
17. FWD Freie Wähler Deutschland
18. ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870
19. DVD Demokratische Volkspartei Deutschland
20. MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
21. (keine Kurzbezeichnung) Freie Union
Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2009 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 23. Juli 2009, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 31. Juli 2009.
Quelle: Der Bundeswahlleiter