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Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel abgewiesen

Archivmeldung vom 16.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seinem Vorhaben gescheitert, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu bezeichnen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns ab. Böhmermann hatte das "Schmähgedicht" am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Erdogan hatte ihn daraufhin unter anderem wegen "Majestätsbeleidigung" verklagt. Merkel hatte das Gedicht in einer ersten Reaktion als "bewusst verletzend" bezeichnet. Später hatte die Kanzlerin diese Aussage als Fehler bezeichnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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