Ex-NRW-Verfassungsgerichtspräsident hält Abschiebung des Gefährders Sami A. für rechtswidrig
Archivmeldung vom 19.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die Abschiebung des tunesischen Gefährders Sami A. für rechtswidrig. Die Verantwortung dafür sei eindeutig bei der Landesregierung in Düsseldorf zu suchen, sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es gab im zuständigen Flüchtlingsministerium in Düsseldorf ein problematisches Schweigen."
Bertrams bezog sich damit auf eine Auskunft des Ministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das in Absprache mit dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht nach einer geplanten Abschiebung A.s gefragt hatte. Das Ministerium teilte zwar mit, ein für den 12. Juli anberaumter Abschiebeflug mit einer Linienmaschine sei storniert, erwähnte aber einen bereits georderten Charterflug für den folgenden 13. Juli nicht, mit dem A. außer Landes gebracht wurde. Eine solche "Verschweigenslücke" sei nicht hinnehmbar, sagte Bertrams.
"Es wurden Informationen nicht gegeben, die bei sorgfältiger Behandlung des Vorgangs hätten erfolgen müssen. Nur so konnte es zu einer rechtswidrigen Abschiebung kommen." Den Charterflug zu erwähnen, wäre nach Ansicht des Juristen "zwingend erforderlich gewesen, um den Informationsstand des Bamf, das sich gegenüber dem Verwaltungsgericht ja zur Auskunft über den jeweiligen Sachstand verpflichtet hatte, nicht in eine komplette Schieflage zu bringen. Für jeden erkennbar hatte die Nachfrage beim Ministerium einzig und allein den Grund, etwas über eine geplante Abschiebung - egal zu welchem Termin - in Erfahrung zu bringen."
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)