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Verein "Bund der Steuerzahler" lobt SPD-Plan zur Soli-Abschaffung

Archivmeldung vom 20.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Bund der Steuerzahler e. V. (BdSt) ist ein eingetragener Verein, der im Jahre 1949 gegründet wurde.
Der Bund der Steuerzahler e. V. (BdSt) ist ein eingetragener Verein, der im Jahre 1949 gegründet wurde.

Der Verein Bund der Steuerzahler e.V. hat den Vorstoß der SPD zu einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags gelobt. Dies sei ein "gutes Signal", auch wenn es ein Wermutstropfen sei, dass der Soli zunächst nur für einen Teil der Steuerzahler und nicht für alle auslaufen solle, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Er kritisierte aber zugleich, dass die SPD mit anderen Teilen des Konzeptes eine "Riesen-Umverteilungsmaschinerie" schaffen wolle, die das Steuersystem verschlimmbessere. Die geplante Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Reichensteuer seien "weder gerecht noch angesichts gigantischer Steuerzuwächse notwendig". Vielmehr würden deutlich höhere Steuerentlastungen benötigt. Holznagel drängte die Union, nun ihre Steuerpläne zu konkretisieren.

"Jetzt ist die Union sehr stark in der Pflicht, ambitionierte Ziele zu formulieren und konkret zu sagen, wer nach ihren Vorstellungen ab wann welche Steuern zahlen soll", sagte der Verbandspräsident. "Wir warten also auf Herrn Schäuble". Die 15 Milliarden Euro Entlastung, von denen der Finanzminister gesprochen habe, seien dabei zu wenig.

SPD-Kanzlerkandidat Schulz hatte am Montag das Steuerkonzept der SPD vorgestellt, das Entlastungen von jährlich 15 Milliarden Euro vor allem für kleinere und mittlere Einkommen sowie Familien vorsieht. Dazu soll ab 2020 der Solidaritätszuschlag entfallen, zunächst für Einkommen bis zu 52.000 Euro für Alleinstehende. Später soll die Abgabe dann komplett abgeschafft werden. Im Gegenzug soll der Spitzensteuersatz von bisher 42 auf 45 Prozent steigen, allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von gut 76.000 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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