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Grüne wollen Verbraucherrecht im Internet stärken

Archivmeldung vom 23.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de

Die Grünen-Fraktion will die Rechte von Verbrauchern im Internet stärken. Sie fordert, dass das Bundeskartellamt im Zuge der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) künftig auch dann ermitteln darf, wenn Unternehmen gegen die Rechte von Verbrauchern verstoßen, etwa durch unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag.

Er soll nach der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz am Montag im Wirtschaftsausschuss finalisiert werden. Die Grünen unterstützen damit ein entsprechendes Vorhaben der Koalitionsparteien. Sie fordern darüber hinaus eine Ausweitung der Kompetenzen nicht nur auf die digitale sondern auch auf die analoge Welt, etwa wenn Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel gegen Verbraucherrechte verstoßen. Das geht der Union aber zu weit.

Wenn Verbraucher von einem Kartell geschädigt worden sind, sollen sie künftig pauschal mindestens zehn Prozent vom Kaufpreis als Schadensersatz erhalten. "Die Verbraucher sind immer die schwächsten in Kartellverfahren", kritisiert Katharina Dröge, wettbewerbspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

Die Bundesregierung steht bei der Novelle unter Zeitdruck. Eigentlich hätte sie schon vergangenes Jahr verabschiedet sein müssen, eine EU-Richtlinie sollte bis zum 27. Dezember umgesetzt sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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