Milliardenentlastung für Bund durch neues Beitragsrecht für Krankenkassen
Archivmeldung vom 13.02.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie bereits mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Neuordnung des Beitragsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung führt zu Entlastungen des Bundeshaushalts von bis zu 2,1 Milliarden Euro im Jahr. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der "Handelsblatt Live" vorliegt.
Kern des Gesetzes ist die Umwandlung des pauschalen Zusatzbeitrags, auch kleine Kopfpauschale genannt, in einen prozentualen Zusatzbeitrag. Den Zusatzbeitrag erheben alle Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Vorteil für den Bund: Die Kopfpauschale war mit einem steuerfinanzierten Sozialausgleich verbunden, um zu vermeiden, dass Versicherte mit kleinem Einkommen durch die Zahlung überfordert werden. Der fällt nun ersatzlos weg. Das führt laut Referentenentwurf dazu, dass der Bund im nächsten Jahr 200 Millionen Euro spart.
Die Ersparnis wächst in den Folgejahren bis auf 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 an. Weitere Einsparungen für den Finanzminister entstehen dadurch, dass der Bund in Zukunft weniger Krankenkassenbeitrag für Hartz-IV-Empfänger überweisen muss. Hier entstehen laut Gesetzentwurf Einsparungen von 90 Millionen Euro im nächsten Jahr, die bis 2018 auf 430 Millionen Euro anwachsen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur