AfD-Bundestagsfraktion möchte § 130 StGB reformieren, nicht abschaffen
Archivmeldung vom 26.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttEs soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden. Es sind Presseberichte erschienen, wonach angeblich ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 130 StGB seitens der AfD-Bundestagsfraktion erarbeitet worden sei. Das ist nicht korrekt. Eine Abschaffung des § 130 StGB ist im Arbeitskreis Recht nie thematisiert worden.
Diese Absicht hat auch nie bestanden, heißt es von der AfD-Bundestagsfraktion. Der Arbeitskreis Recht hat darüber beraten, diesen Paragraphen dahingehend zu reformieren, dass Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Es soll unter anderem die gruppenbezogene Verunglimpfung strafbar werden, so die AfD-Fraktion.
Hier finden Sie den Paragraphen 130 (Volksverhetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html.
Quelle: AfD Deutschland