BKA soll heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen
Archivmeldung vom 14.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.
Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es
wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt,
heißt es dazu in Sicherheitskreisen, wie die Zeitungen des
"Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben schreiben.
Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher "die Befugnis zum
verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die
Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung"
(Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones) sowie die
Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen".
Diese
Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als Ultima Ratio
und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können. Der
stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin
von Notz, sagte dem RND: "Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht
moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar,
dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
geben kann." Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema
Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht.
Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.
Normalerweise
muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die
Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen
entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn
wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss
informiert werden. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind lediglich bei
Gefahr im Verzug möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur