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Bundesregierung plant neue Steuervorteile für E-Autos

Archivmeldung vom 04.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Elektroautos in ihren Ladestationen (ca. 1917)
Elektroautos in ihren Ladestationen (ca. 1917)

Bild: Bildbibliothek der Science Museums Group im Vereinigten Königreich.‌ / Eigenes Werk

Die Bundesregierung will auf den schleppenden Absatz von Elektroautos mit der Einführung neuer Steuervorteile reagieren. Diese summieren sich im kommenden Jahr auf 585 Millionen Euro und sollen bis zum Jahr 2028 auf 650 Millionen Euro steigen.

Das gehe aus einer Kabinettvorlage des Bundesfinanzministeriums hervor, schreibt das "Handelsblatt" in seiner Mittwochausgabe. Sie enthält Formulierungshilfen für Gesetzesänderungen und soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Die Maßnahmen sind schon länger geplant. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich darauf Anfang Juli geeinigt. Sie sind Teil des Wachstumspakets der Ampel.

Zwei Maßnahmen sind in dem Papier vorgesehen: Unternehmen, die E-Autos anschaffen, sollen großzügigere steuerliche Abschreibungsregeln nutzen können. Sie sollen im ersten Jahr 40 Prozent steuerlich geltend machen können. Der Abschreibungssatz sinkt dann über fünf Jahre auf sechs Prozent. "Zusätzlich zu den bereits bestehenden vielfältigen steuerlichen Fördermaßnahmen im Bereich der Elektromobilität werden mit der Einführung dieser Abschreibungsmöglichkeit als konjunktur-, wirtschafts- oder wachstumspolitische Maßnahme deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt", heißt es in dem Entwurf.

Als zweite Maßnahme ist geplant, den Preisdeckel bei der Dienstwagenbesteuerung anzuheben. Arbeitnehmer, die ein E-Auto als Dienstwagen nutzen, profitieren von einem niedrigeren Steuersatz als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen. Bisher gilt das aber nur für E-Autos, deren Brutto-Listenpreis unter 70.000 Euro liegt. Nun soll die Grenze auf 95.000 Euro angehoben werden. Es gehe darum, "die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach emissionsfreien Kraftfahrzeugen weiter zu steigern", heißt es in der Formulierungshilfe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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