Bundesrat stoppt Schäubles BKA-Gesetz
Archivmeldung vom 28.11.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas umstrittene BKA-Gesetz, das unter anderem die Online-Durchsuchung privater Computer erlauben soll, ist wie erwartet im Bundesrat gescheitert. Innenminister Schäuble, der das Gesetz unbedingt wollte, verliert langsam die Geduld.
Das umstrittene BKA-Gesetz ist im Bundesrat vorerst gescheitert. Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam am Freitag wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit. Es liegt jetzt an der Bundesregierung oder dem Bundestag, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um doch noch einen Kompromiss zu erzielen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach eigenen Worten
auf das umstrittene Gesetz verzichten, sollte es nicht bis Weihnachten
verabschiedet werden können. Entweder es gebe vor Weihnachten "ohne
große Änderung" noch ein Ergebnis, oder das Gesetz komme gar nicht mehr
zustande, sagte er dem "Handelsblatt". In dem Fall "hätten wir uns aber
zweieinhalb Jahre Debatte schenken können", die auch zu viel
Verunsicherung geführt habe.
Vor der Abstimmung warb Schäuble im Bundesrat nochmals nachdrücklich für das Gesetz. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen. Hauptstreitpunkte sind die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.
SPD-Politiker in den Ländern signalisierten Einlenken, wenn im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden wird. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), geht davon aus, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dieser werde das Problem in wenigen Minuten lösen können.
Die im Bundesrat zunächst sicher geglaubte knappe Mehrheit war hinfällig geworden, nachdem sich in den Ländern nach FDP, Grünen und Linken auch SPD-Politiker gegen das Gesetz gestellt hatten. Wenn sich Koalitionen nicht einigen, müssen sich die Landesregierungen enthalten. Im Bundesrat gilt das als Nein-Stimme