SPD sieht für Entzug der Staatsbürgerschaft erhebliche Hürden
Die SPD zweifelt daran, dass die im Sondierungspapier mit der Union vereinbarte verfassungsrechtliche Prüfung des Entzugs der Staatsbürgerschaft für Extremisten das von CDU und CSU gewünschte Ergebnis bringen wird. "Der Prüfauftrag zum Entzug der Staatsangehörigkeit steht vor erheblichen verfassungsrechtlichen Hürden", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der "Rheinischen Post".
"Auch völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, setzen klare Grenzen."
Wiese
ergänzte, in der aktuellen Rechtslage seien bewusst sehr enge Grenzen
gesetzt worden. "Ein Entzug ist nur in klar definierten Ausnahmefällen
möglich, wie der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrormiliz wie
dem IS - und dies auch nur, wenn sie volljährig sind und eine weitere
Staatsangehörigkeit besitzen." Die Staatsbürgerschaft könne auch
entzogen werden für den Fall, dass sie durch Täuschung, Drohung oder
Bestechung erlangt wurde.
Union und SPD hatten sich auf eine
Prüfung verständigt, ob Terrorunterstützern, Antisemiten und
Extremisten, "die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung aufrufen", die deutsche Staatbürgerschaft entzogen werden
kann, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur