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Ausreisepflichtige Sachsen-Anhalts nun in JVAs untergebracht wie von AfD gefordert

Archivmeldung vom 16.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mario Lehmann (2020)
Mario Lehmann (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Mario Lehmann, begrüßt die Entscheidung des Innenministeriums Sachsen-Anhalt, Ausreisepflichtige ab sofort auch in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, wie dies von der AfD-Fraktion bereits zur Jahresmitte 2019 in einem Antrag* gefordert worden war: „Auf einmal hat man offenbar doch kein Problem mit der Unterbringung von Abschiebehäftlingen in ,normalen‘ Justizvollzugsanstalten."

Lehmann weiter: "Noch in Reaktion auf unseren Antrag im Sommer 2019 wurde von der Landesregierung versichert, dass keine Notwendigkeit dafür bestehe und überhaupt, sei es insgesamt rechtlich und baulich nicht umsetzbar. Nach einigen Monaten Karenzzeit meint das Innenministerium nun dreist den AfD-Antrag als eigene Initiative verkaufen zu können. Daran sieht man: Stärkere Abschiebungsanstrengungen sind nur eine Frage des politischen Willens. Der parlamentarische Einsatz der AfD hat erneut den nötigen Handlungsdruck geschaffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Neuregelung einen positiven Effekt auf die bisher kläglichen Abschiebemaßnahmen des Landes hat.“

Die von Strafgefangenen getrennte Unterbringung soll in den U-Haft-Bereichen der Justizvollzugsanstalten Burg und Halle sowie der Jugendstrafanstalt Raßnitz erfolgen. Die seit 2017 geplante Abschiebehaftanstalt in Dessau befindet sich hingegen immer noch lediglich in der Planungsphase.

* Antrag

Quelle: AfD Deutschland

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