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Gesetze werden künftig nur im Netz veröffentlicht

Archivmeldung vom 01.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Gesetze sollen künftig digital veröffentlicht werden, um die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig zu machen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium vor, der am Donnerstag laut "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zur Abstimmung an die übrigen Bundesministerien ging.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem RND dazu: "Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt." Das schaffe Transparenz und erleichtere auch Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit. Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen. "Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von etwa 2,5 Kilometern eingespart werden."

Buschmann zufolge soll das Gesetz ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln. Dies beschleunige die Verkündung und verbessere den Zugang zu Rechtstexten, sagte der FDP-Politiker. Bürger könnten dann kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen zugreifen. Außerdem könnten die Dokumente frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden. Ein Gesetz kann in Deutschland derzeit nur in Kraft treten, wenn es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet sowie abschließend im Bundesgesetzblatt publiziert worden ist. Damit soll nun Schluss sein. Nach Angaben des Ministeriums setzt die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts im Internet eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz voraus. Der Entwurf für eine solche Grundgesetzänderung werde parallel unter Federführung des Bundesinnenministeriums eingebracht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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