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Gaskommission-Chefin gegen Vorziehen der Gaspreisbremse

Archivmeldung vom 04.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)
Daumen runter, Gefällt nicht, Nein (Symbolbild)

Foto: Pixman
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Gaskommission, die Ökonomin Veronika Grimm, hat sich skeptisch zu Überlegungen von Bund und Ländern geäußert, die Gaspreispreisbremse vorzuziehen. "Die Einführung einer rückwirkenden Gaspreisbremse zum 1. Februar könnte technisch möglich sein, wenn die Versorger den Rabatt nicht sofort von der Abschlagszahlung abziehen müssen sondern nachträglich gutschreiben können", sagte Grimm dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Man sollte aber sehr vorsichtig sein und die Gaskunden nicht gegenüber anderen Haushalten bevorzugen. Sonst geraten wir in die nächste Gerechtigkeitsdebatte", warnte sie. "Eine Vorziehung der Gaspreisbremse könnte eine gesellschaftliche Schieflage erzeugen." Grimm mahnte eine Gleichbehandlung bei den Entlastungen an.

"Die Idee sollte sein, die Gaskunden zu entlasten, aber nicht besser zu stellen als Heizpellets- und Heizölkunden", sagte sie. "Wir haben die Übernahme des kompletten Dezember-Abschlags vorgeschlagen, um den Januar und Februar zu überbrücken, weil eine Einführung der Gaspreisbremse für viele Versorger erst ab März umsetzbar ist." Die Wirtschaftswissenschaftlerin rechnet mit großen Kostensteigerungen beim Gas. "Bei Gas sind massive Kostensteigerungen zu erwarten, weil sich die Preise im Großhandel verzehnfacht haben und diese nun Stück für Stück auf die Verbraucher übergewälzt werden", betonte sie. Die zusätzliche Kostenbelastung müsse abgefedert werden, aber nicht auf das historische Niedrigniveau von sieben Cent pro Kilowattstunde, so Grimm weiter. "Eine gewisse Preissteigerung muss von den Verbrauchern getragen werden. Alle, die darüber hinaus Entlastungen benötigen, sollten über die Härtefallregelung zielgenaue Hilfen bekommen. Auch die Heizöl- und Heizpelletskunden, die wirklich unter den Preisen leiden, sollten über diese Regelung Entlastungen erhalten, aber eben nicht alle."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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